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Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ erteilte Aufträge und werden mit (elektronischer) Unterschrift und erteilen der Auftragsvereinbarung anerkannt. 

Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. „Lichtbilder“ i.S. dieser AGB, sind alle von Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.). 

 

2. Urheberrecht 

Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die von Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer besonderen Vereinbarung. 

Überträgt Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ Nutzungsrechte an ihren Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung. 

Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. 

Die Nutzungsrechte zur privaten Weitergabe an Familie oder Freunde, sowie zur privaten Veröffentlichung im Internet gehen nach dem Kauf der jeweiligen Datei/-en über, sind aber an den Namen Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ gebunden. Im Internet dürfen somit nur die dafür mitgelieferten Dateien mit Logo verwendet werden. Denn bei der Verwendung der Lichtbilder kann Melanie Inserra „Studio für Fotografie“, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ zum Schadensersatz in Höhe von 200% des gesamten Kaufpreises des Auftrags. 

 

Die Negative (RAW-Dateien) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nicht. Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ gibt keine unbearbeiteten Bilder weiter. 

Die von Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ gefertigten Bilder dürfen nicht verändert werden, weder in Farbe, Bildausschnitt oder ähnlichem. 

Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde. 

  1. Vergütung

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale (Grundgebühr) berechnet. 

 

Fahrtkosten werden ab 20 km mit 0,40 € je gefahrenem km berechnet. 

  • Für Wochenendtermine wird ein Zuschlag von 40 € berechnet. 

  • Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 20
    (in Worten: zwanzig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. 

 

4. Onlinegalerie / Bestellung der Bilder 

Der Zugang zur passwortgeschützten Onlinegalerie wird per E-Mail zur Verfügung gestellt. Diese Onlinegalerie ist für 6 Wochen aktiv. Jede weitere Aktivierung kostet 10 Euro, dieser Betrag wird bei einer Bestellung angerechnet. 

 

Die Bearbeitung der bestellten Bilder sowie alle Versandvorbereitungen nehmen je Auftrag zwischen zwei und drei Wochen in Anspruch. 

Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ bestätigt worden sind. Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

 

5. Bildstil 

Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ hat einen eigenen Bildstil, den der Auftraggeber mit Buchung eines Auftrages bei Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ kennt und akzeptiert. Hierzu zählen auch Bilder/Bildbearbeitungen mit Tiefenunschärfe, Bokeh sowie Masken mit leichtem Rauschen, Körnung und Farbveränderungen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahme Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 

Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. 

6. Eigentumsvorbehalt

Erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags werden die Lichtbilder übergeben und das Nutzungsrecht geht über. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Bilder Eigentum von Melanie Inserra „Studio für Fotografie“.

 

7. Haftung 

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ übernimmt keine Haftung für  Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten   sowie Personenschäden, die sich während des Fotoshooting ereignen. Ausgenommen sind vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.“

Für einfache Fahrlässigkeit haftet Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von EUR 250,- 

 

 

Beanstandung offensichtlicher Mängel sind direkt nach Erhalt der Lichtbilder bei Melanie Inserra „Studio für Fotografie“geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist, gilt der Eingang bei Melanie Inserra „Studio für Fotografie“. 

Kein Mangel ist es, wenn auf Grund von schlechten Lichtverhältnissen in Räumlichkeiten bzw. Örtlichkeiten (z.B. bei Hochzeiten, Trauungen, Taufen, ... in Kirchen, Räumen mit wenig Licht, an Tagen mit extrem bewölktem Himmel bzw. an dunklen Orten, ...) die Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ nicht zu verschulden hat, ein Bildrauschen in jeglicher Form auftritt. 

Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ verwahrt die Negative sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von ihr aufbewahrten Negative nach 6 Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. 

Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder. 

Die Versendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

 

 

8. Nebenpflichten 

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. 

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, falls gegeben, Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung ihrer Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

 

9. Leistungsstörung, Ausfallhonorar 

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Melanie Inserra „Studio für Fotografie“, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ auch Schadensersatzansprüche geltend machen. 

Sollte es zur Absage eines bereits gebuchten Termins von Seiten des Auftraggebers kommen, entsteht eine Ausfallgebühr in Höhe 65 % der Grundgebühr. Diese Gebühr wird als Gutschein ausgestellt und kann innerhalb von zwei Monaten bei einem Ersatztermin angerechnet werden.

Bei Nichterscheinen des Kunden zum vereinbarten Termin ohne vorherige Absage und Begründung wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% der Grundgebühr des gebuchten Shootings unmittelbar in Rechnung gestellt. 

 

10. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. 

 

11. Digitale Fotografie 

Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Melanie Inserra „Studio für Fotografie“ auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.